Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll?

Mit einem Liter Heizöl lassen sich bis zu eine Million Liter Wasser verunreinigen. Weil derartige Gewässerschäden gut und gern sechsstellige Schadenssummen erreichen, ist eine Gewässerschadenversicherung für die Besitzer von Heizöltanks Pflicht, weil diese zur Verantwortung gezogen werden, sollte Heizöl aus ihrem Tank ins Erdreich gelangen. Derartige Policen zählen zu den Haftpflichtversicherungen.

Seiteninhalte

Gilt der Versicherungsschutz auch für Personen?

Mitversichert sind in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch jene Personen, die der Versicherungsnehmer mit Arbeiten auf dem Versicherten Grundstück beauftragt hat. Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle sind hingegen üblicherweise ausgeschlossen.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Wann der Versicherungsschutz greift, wird in der Police festgelegt, der Beitrag muss allerdings rechtzeitig bezahlt werden. Wird die Versicherung über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert diese sich automatisch. Versicherungsnehmer, die wechseln möchten, müssen also drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind in den allgemeinen Bedingungen festgehalten.

Diese Schäden sind versichert

Zwar gehören Ölschäden zu den seltensten Personen- und Sachschäden. Tritt ein Schadensfall ein, entstehen jedoch schnell Schäden im Bereich von mehreren Zehntausend Euro. Alljährlich ereignen sich in Deutschland 300 bis 400 Unfälle mit Heizöl. Die Versicherung entbindet den Versicherten allerdings nicht von der Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Tanks. Im Schadensfall wird von der Versicherung überprüft, ob der Tankbesitzer seinen Pflichten nachgekommen ist.

Die meisten Gewässerschäden entstehen übrigens durch fehlerhafte Bedienung, weil Schutzeinrichtungen versagten oder das Material fehlerhaft war. Ölunfälle entstehen auch durch mangelhafte Wartung der Tanks, Fehler beim Befüllen oder dadurch, dass Leitungen zerbrochen sind.

Welche Verpflichtungen bestehen im Schadensfall?

Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden – selbst wenn noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Zudem muss der Tankbesitzer versuchen, den Schaden zumindest zu mindern. Zudem muss der Besitzer die Gewässerschadenhaftpflicht bei der Ermittlung sowie der Regulierung des Schadens unterstützen, also alle Schriftstücke und Verfahren übermitteln. Die näheren Pflichten erfahren die Tankbesitzer aus den allgemeinen Bedingungen der Versicherung.

Auf diese Leistungen sollte der Tankbesitzer Wert legen

  • Die Allmächtigkeitsschäden durch Vermischung werden üblicherweise von allen Versicherern abgedeckt.
  • Abwasserschäden, die dadurch entstehen, dass Heizöl über das Abwasser in Gewässer gelangen werden meist auch grundsätzlich von den Versicherungen angeboten.
  • Bei Rettungskosten handelt es sich um den Aufwand, der durch die Minderung oder die Abwendung des Schadens betrieben werden muss.
  • Bei Eigenschäden handelt es sich um Ölschäden, die am Eigentum des Tankbesitzers entstehen. Die Schäden am Tank selbst sind dadurch nicht abgedeckt.
  • Bei der Innovationsklausel handelt es sich um eine Vereinbarung, wonach bessere Bedingungen beitragsneutral bleiben.
  • Die Versehensklausel schützt den Versicherer, falls er versehentlich risikorelevante Umstände nicht angegeben hat.

Diese und weitere Punkte sollten Versicherer bei Gewässerschadenhaftpflicht besonders achten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert