Steuer Spar Tipps 2016 – So lässt sich bares Geld sparen
Die Steuererklärung ist für viele Verbraucher alljährlich ein lästiges Thema. Jedoch lohnt es sich finanziell, sich mit dem Thema schon frühzeitig auseinanderzusetzen. Denn wer einige Tipps befolgt, kann erheblich mehr vom Fiskus zurück erhalten, als er gedacht hätte.
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Eine Einkommensteuer – Ausgabenplanung
Ab Januar wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer 2016 erhöht. Dadurch bleiben bei der Einzelveranlagung für ledige 8.652 Euro des zu versteuernden Einkommens steuerfrei, bei der Zusammenveranlagung beträgt das steuerfreie Einkommen 17.304 Euro. Gestiegen ist aber auch der Kinderfreibetrag. Dieser liegt nun bei 7.248 Euro. Dieser sollte allerdings nur angesetzt werden, wenn dadurch eine größere Ersparnis erreicht wird als durch das Kindergeld. Die günstigste Variante wird in der Einkommensteuerveranlagung errechnet.
Die Werbungskosten optimieren
Arbeitnehmer, Gewerbebetriebe und Selbständige sollten versuchen, bei den Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.000 Euro zu kommen. Dieser wird bereits in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt, ohne dass die tatsächlichen Kosten tatsächlich nachgewiesen werden müssen. Sofern die berufsbedingten Ausgaben diesen Betrag überschreiten, wird dadurch die Einkommensteuer gemindert. Deshalb sollten Steuerzahler alle relevanten Belege aufbewahren. Beruflich benötigte Gegenstände wie etwa Computer können bis zu einem Betrag von 487,90 Euro komplett geltend gemacht werden. Höhere Beträge werden über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben.
Die Ausgaben für die Gesundheit
Sämtliche Gesundheitskosten, die der Steuerzahler aus der eigenen Tasche bezahlt, können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss hiervon ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen werden, dieser richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Zu den Gesundheitskosten zählen etwa Brillen, kostenintensive Medikamente, Zahnbehandlungen, Kurkosten, aber auch die Fahrtkosten zum Arzt. Falls diese Kosten nicht als Sonderausgaben herangezogen werden können, kann der Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Die außergewöhnlichen Belastungen
Falls Belege vorhanden sind, lassen sich auch außergewöhnliche finanzielle Belastungen wie Unterhaltszahlungen, Beerdigungs- und Scheidungskosten, Kosten, die auf eine Behinderung oder für eine Haushaltshilfe ebenfalls von der Steuer absetzen. Für Scheidungs- und Beerdigungskosten gibt es allerdings eine sogenannte zumutbare Belastung.
Beiträge für die private Krankenversicherung besser im Voraus bezahlen
Wer die Beiträge für seine private Pflege- und Krankenversicherung bis zu 2,5 Jahre im Voraus bezahlt, kann diese in dem Jahr, in dem er sie bezahlt hat, steuerlich geltend machen. Allerdings sollte das vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Diese Vorauszahlung mindert die Steuerlast vor allem für Steuerzahler, die in diesem Jahr besonders hohe Steuern zahlen müssen.
Quelle: http://www.behrundpartner.com/